Rattenmeldepflicht – Muss ich über Rattenbefall informieren?

Ratten können erhebliche Sachschäden verursachen und stellen zudem ein gesundheitliches Risiko dar, da sie Krankheiten übertragen können. In vielen Regionen und Städten gibt es daher Regelungen zur Meldepflicht bei Rattenbefall. Die genaue Ausgestaltung und die damit verbundenen Pflichten können je nach Ort variieren. Als Beispiel dient hier die Rattenverordnung aus Hamburg.

Allgemeine Meldepflicht

In vielen Gebieten besteht eine Meldepflicht, wenn Ratten auftreten. Das bedeutet, dass sowohl private Haushalte als auch Unternehmen verpflichtet sind, einen Rattenbefall umgehend den zuständigen Behörden zu melden. Im Hamburger Beispiel (§ 2) wird das Auftreten von Ratten als meldepflichtig beschrieben. Zudem sollte, falls bekannt, angegeben werden, von welchem Ort die Ratten möglicherweise gekommen sind. In München ist es hingegen nicht verpflichtend.

Unsere Recherche hat ergeben, dass die deutschen Kommunen das unterschiedlich handhaben. Wir empfehlen deshalb klar, Rattenaufkommen beim örtlichen Ordnungsamt zu melden.

Rechercheergebnisse

StadtRattenmeldepflicht
BerlinJa
HamburgJa
München (Bayern)Nein (kann kommunal variieren)
Köln (NRW)Ja
Frankfurt (Hessen)Ja
Stuttgart (Baden-Württemberg)Nein (kann kommunal variieren)
Düsseldorf (NRW)Ja
Dortmund (NRW)Ja
Essen (NRW)Ja
Leipzig (Sachsen)Nein (kann kommunal variieren)
BremenJa
Dresden (Sachsen)Nein (kann kommunal variieren)
Hannover (Niedersachsen)Nein (kann kommunal variieren)
Nürnberg (Bayern)Nein (kann kommunal variieren)
Duisburg (NRW)Ja

Rattenbefall im Garten

Ratten werden oft durch ungesicherte Abfälle oder durch Ansammlungen von Unrat angelockt. Daher ist es wichtig, Abfallstoffe sicher zu lagern und den Garten frei von Abfallansammlungen zu halten. Bei einem Rattenbefall im Garten ist es meistens notwendig, diesen zu melden. In Hamburg wird gemäß § 7 Absatz 1 empfohlen, Abfälle in verschließbaren Behältern aufzubewahren, um Rattenbefall zu vermeiden. Tipps: Wie man Ratten am besten bekämpft.

Rattenbefall im Haus oder in der Wohnung

Ein Rattenbefall im Wohnbereich kann besonders besorgniserregend sein. Abgesehen von der Meldepflicht ist es auch wichtig, bauliche Mängel zu beseitigen, die Ratten den Zugang erleichtern könnten. In der Hamburger Verordnung (§ 7 Absatz 3) wird darauf hingewiesen, bauliche Mängel schnellstmöglich zu beheben und Zugangspunkte wie Lücken im Mauerwerk zu verschließen.

Rattenbefall im Keller

Keller sind oft anfällig für Rattenbefall aufgrund ihrer Dunkelheit und Feuchtigkeit. Hier ist es besonders wichtig, den Zugang für Ratten zu verwehren, z.B. durch das Anbringen von Gittern an den Kellerluken. Bei einem Befall sollten auch hier die zuständigen Behörden informiert werden. Die Hamburger Regelungen (§ 7 Absatz 3) geben beispielsweise vor, dass schadhafte Sielleitungen instand gesetzt und Löcher im Mauerwerk abgedichtet werden müssen.

Wer ist für die Rattenbekämpfung zuständig?

Die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Ratten variiert je nach regionalen und lokalen Regelungen, grundsätzlich lässt sich jedoch Folgendes feststellen:

ZuständigkeitAufgabenbereich und Handlung
GrundstückseigentümerPrävention und Bekämpfung von Ratten auf ihrem Grundstück
HausverwaltungenPrävention und Bekämpfung von Ratten in verwalteten Immobilien
MieterBekämpfung in der eigenen Wohnung, wenn eigenes Verhalten Befall verursacht
Kommunen und StädteSchädlingsbekämpfung in öffentlichen Bereichen
GesundheitsämterAnordnungen bei großem Befall und Bereitstellung von Ratschlägen
SchädlingsbekämpfungsunternehmenAktive Bekämpfung von Rattenbefall
  1. Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen: In vielen Regionen, wie beispielsweise gemäß der Hamburger Rattenverordnung, sind Grundstückseigentümer, Hausverwalter oder Personen, die die tatsächliche Kontrolle über ein Objekt haben, für die Prävention und Bekämpfung von Rattenbefall verantwortlich. Dies beinhaltet in der Regel die Beauftragung von Schädlingsbekämpfungsunternehmen, wenn ein Befall festgestellt wird.
  2. Mieter: In einigen Fällen können auch Mieter für die Bekämpfung von Ratten in ihrer eigenen Wohnung zuständig sein, insbesondere wenn ihr Verhalten (z.B. unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln) den Befall verursacht hat. Dennoch ist in solchen Fällen oft eine Zusammenarbeit mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung erforderlich.
  3. Kommunen und Städte: Die öffentliche Schädlingsbekämpfung in öffentlichen Bereichen, wie Parks oder Straßen, fällt oft in den Zuständigkeitsbereich von Städten und Gemeinden. Sie haben meist eigene Abteilungen oder beauftragen spezialisierte Unternehmen, um Ratten zu bekämpfen und deren Ausbreitung zu verhindern.
  4. Gesundheitsämter: Bei einem größeren oder anhaltenden Rattenbefall, insbesondere wenn ein Gesundheitsrisiko für die Öffentlichkeit besteht, kann das lokale Gesundheitsamt involviert werden. Sie können Anordnungen für die Bekämpfung treffen und Ratschläge oder Unterstützung für Betroffene bereitstellen.
  5. Schädlingsbekämpfungsunternehmen: Diese Fachunternehmen werden oft von den zuvor genannten Akteuren beauftragt, um einen konkreten Rattenbefall aktiv zu bekämpfen. Sie verfügen über die notwendige Ausrüstung, Kenntnisse und Genehmigungen, um Ratten effektiv und sicher zu beseitigen.

Wenn Sie einen Rattenbefall vermuten oder feststellen, sollten Sie sich umgehend an Ihre Hausverwaltung, Ihren Vermieter oder direkt an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen wenden. Bei größeren oder komplizierten Befällen kann auch eine Rücksprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt sinnvoll sein.

Ordnungsamt über Rattenbefall informieren

Nutzen Sie die Webseite Ihrer Kommunalverwaltung um die Kontaktdaten des zuständigen Ordnungsamts heraus zu finden. Die Kontaktdaten der größten deutschen Städte haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.

StadtOrdnungsamt KontaktWebseite
BerlinTel: (030) 9020-0https://www.berlin.de/
HamburgTel: (040) 42828-0https://www.hamburg.de/
MünchenTel: (089) 233-00https://www.muenchen.de/
KölnTel: (0221) 221-0https://www.stadt-koeln.de/
Frankfurt a.M.Tel: (069) 212-01https://www.frankfurt.de/
StuttgartTel: (0711) 216-0https://www.stuttgart.de/
DüsseldorfTel: (0211) 89-9https://www.duesseldorf.de/
DortmundTel: (0231) 50-0https://www.dortmund.de/
EssenTel: (0201) 88-0https://www.essen.de/
LeipzigTel: (0341) 123-0https://www.leipzig.de/
BremenTel: (0421) 361-0https://www.bremen.de/
DresdenTel: (0351) 488-0https://www.dresden.de/
HannoverTel: (0511) 168-0https://www.hannover.de/
NürnbergTel: (0911) 231-0https://www.nuernberg.de/
DuisburgTel: (0203) 283-0https://www.duisburg.de/
BochumTel: (0234) 910-0https://www.bochum.de/
WuppertalTel: (0202) 563-0https://www.wuppertal.de/
BielefeldTel: (0521) 51-0https://www.bielefeld.de/
BonnTel: (0228) 77-0https://www.bonn.de/
MünsterTel: (0251) 492-0https://www.muenster.de/
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